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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DER HEJMO GMBH FÜR GESCHÄFTSKUNDEN (B2B)

1. ANWENDUNGSBEREICH, AUSSCHLIESSLICHE GELTUNG, ÄNDERUNGEN DER GESCHÄFTSBEDINGUNGE

1.1 Die hejmo GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg und vorrangig auf die Vermietung von mobilen Unterkünften und temporäre Campaufbauten zur Unterbringung von Personen, deren Auf- und Abbau sowie damit in Zusammenhang stehenden separaten Dienstleistungen (Planung und Durchführung von Projekten, Organisation von Transporten, Projektbetreuung) spezialisiert (nachstehend auch „unsere Leistungen“ genannt). Ferner ist das Unternehmen als Reiseanbieter_in aktiv und vermittelt Zeltunterkünfte in Kombination mit weiteren Reiseleistungen (z.B. Surfkurse, Klettern, Mountainbiking u.a.).

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf das Angebot der hejmo GmbH an Unternehmer. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die hejmo GmbH erbringt im Rahmen dieser AGB insoweit keine Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Hierfür existieren separate AGB, die über die Website www.domo-camp.org abrufbar sind.

1.3 Die AGB sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der hejmo GmbH und ihren Kunden. Die AGB werden von dem Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch etwaige AGB der Kunden wird hiermit widersprochen.

1.4 Soweit die hejmo GmbH diese AGB aktualisiert, wird sie den Kunden unverzüglich über die neue Fassung informieren. Die neuen AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen zugestimmt hat oder den AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Aktualisierung widerspricht.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme eines Angebotes und darauffolgender schriftlicher Bestätigung seitens der hejmo GmbH zustande. Die hejmo GmbH behält sich das Recht vor Güter zum angefragten Vermietzeitraum auch weiteren Interessierten anzubieten. Sie ist an ein Angebot, welches sie einem Kunden unterbreitet somit nicht gebunden

2.2 Ein Angebot der GmbH wird von einem Kunden bzw. seinem Erfüllungsgehilfen angenommen durch

  • schriftliche (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder mündliche Bestätigung
  • konkludente Handlungen (z.B. das Anbieten und Vermietung der von der hejmo GmbH angebotenen Zelte über die Homepage)
  • Inanspruchnahme bzw. Entgegennahme von Leistungen.

3. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER LEISTUNGSERBRINGUNG

3.1 Die Einzelheiten der Leistungserbringung (Laufzeit, Umfang, Zubehör etc.) werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung festgelegt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2 Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen auf den Webseiten, Social-Media-Auftritten oder sonstigen Werbematerialien der hejmo GmbH verstehen sich nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.

3.3 Die hejmo GmbH ist berechtigt, sich im Rahmen der Leistungserbringung der Hilfe von Subunternehmern zu bedienen.

3.4. Die hejmo GmbH behält sich das Recht vor, Werbung an den jeweiligen Gegenständen, die hejmo GmbH im Rahmen dieser AGB zur Verfügung stellt, anzubringen.

4. LEISTUNGSBESCHREIBUNG / P ICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN

4.1 Die hejmo GmbH vermietet an seine Kunden mobile Unterkünfte sowie temporäre Campaufbauten zur Unterbringung von Personen. Die jeweiligen Gegenstände verbleiben auch während der Vermietung im ausschließlichen Eigentum der hejmo GmbH. Die jeweiligen Gegenstände werden von der hejmo GmbH unversichert bereitgestellt. Eine Versicherung durch den Kunden wird dringend empfohlen.

4.2 Zusätzlich zu der Vermietung bietet die hejmo GmbH auch den Transport, Auf- und Abbau der mobilen Unterkünfte, temporäre Campaufbauten sowie ggf. weitere Leistungen an.

a)  Soweit der Kunde Transport dieser Gegenstände an einen von Kunden zu benennenden Platz wünscht, gilt folgendes:

In diesem Fall ist der Erfüllungsort jeweils das Lager der hejmo GmbH. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung des zu liefernden Gegenstandes geht dann auf den Kunden, sobald die hejmo GmbH den jeweiligen Gegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat.

b)  Soweit der Kunde den Auf- und Abbau des jeweiligen Gegenstandes selbst durchführen möchte, gilt folgendes:

Soweit der Auf- und Abbau der Gegenstände durch den Kunden erfolgt, trägt der Kunde die alleinige Haftung, welche aus dem Ab- und Aufbau des Gegenstandes bzw. sich im weiteren Zusammenhang mit einem unsachgemäßen bzw. fehlerhaften Auf- und Abbau des jeweiligen Gegenstandes ergeben können. Der jeweilige Gegenstand darf nur entsprechend der Aufau-, Abbau- und Gebrauchsempfehlungen der hejmo GmbH bzw. des Herstellers genutzt werden.

c)  Soweit der Kunde den Auf- und Abbau des jeweiligen Gegenstandes durch die hejmo GmbH wünscht, gilt folgendes:

Der Kunde hat für ebenes, waagerechtes und für die gewünschten Gegenstände bebaubares Gelände und nach dem Abbau den ursprünglichen Zustand dieses Geländes wieder- herzustellen. Die Zu- und Abfahrtswege, sowie das Gelände in dem die Gegenstände aufgebaut werden sollen, müssen für Fahrzeuge bis 7,5 t Nutzlast sowie einer Mindestbreite von 3,5 m befahrbar sein.

Soweit ein von dem Kunden zugewiesener Aufstellungsort nicht vorstehenden Parametern entspricht, trägt der Kunde die Mehrkosten, welche sich durch den erneuten Transport ergeben. Sollte auch dieser zweite Aufstellungsort, welcher sich in einem Umkreis von 10 km vom ersten Aufstellungsort befinden muss, ungeeignet sein, ist die hejmo GmbH berechtigt, den jeweiligen Auftrag aufkündigen, wobei der Kunde in diesem Falle jedoch für sämtliche bis zur Kündigung angefallenen Aufwendungen und Kosten der hejmo GmbH einzustehen hat. Des Weiteren übernimmt der Kunde die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Zuweisung eines ungeeigneten Geländes eintreten können. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sich im Erdreich kein Strom-, Gas-, Telefon- oder Wasser- oder sonstigen Versorgungsleitungen befinden, die beschädigt werden könnten. Für etwaige Schäden haftet insoweit ebenfalls ausschließlich der Kunde.

Für den Auf- und Abbau einer mobilen Standardunterkunft benötigt die hejmo GmbH mind. 2 (zwei) Stunden, bei sonstigen Unterkunftsvarianten können die entsprechenden Zeiten für Auf- und Abbau variieren.

Bei unvorhergesehenen Witterungseinflüssen (Sturm, Hagel, Frost etc.) können sich die Zeiten für den Auf- und/oder Abbau entsprechend verlängern.

Nach Übergabe des jeweiligen Gegenstandes dürfen ohne Zustimmung der hejmo GmbH vom Kunden keine Veränderungen am Aufbau durchgeführt werden.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, beim Auf- und Abbau der Gegenstände vor Ort zu sein. Soweit der Auf-, Abbau oder Nutzung eines Gegenstandes einer behördlichen Genehmigung bedarf, hat der Kunden diese bei der zuständigen Behörde so frühzeitig zu beantragen, dass diese bei Übergabe bzw. Aufbau des Gegenstandes vorliegt, sofern die Parteien nicht eine separate und detaillierte Sonderabsprache treffen. Bei der jeweiligen Genehmigung wird die hejmo GmbH auf Wunsch des Kunden entsprechende, angemessene und übliche Mitwirkungsleistungen erbringen. Die Gebühren für die jeweilige Genehmigung sind ausschließlich vom Kunden zu tragen. Für etwaige Versorgungs- und Entsorgungslasten (Wasser, Strom, Gas etc.) sowie den etwaige Anschluss ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, sofern die Parteien nicht eine separate und detaillierte Sonderabsprache treffen.

4.4 Die Gegenstände dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck sowie in sorgfältiger Art und Weise gebraucht werden. Der Kunde hat etwaige Aufau-, Abbau-, Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen der hejmo GmbH bzw. des Herstellers umfassend zu beachten. Die zur Erhaltung und Sicherung der aufgebauten Gegenstände benötigten Arbeiten und Leistungen sind vom Kunden auf eigene Kosten auch dann durchzuführen, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, die eine Nutzung unmöglich machen oder eine Nutzung unterbrechen. Der Kunde ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um mögliche Schäden an dem jeweiligen Gegenstand so gering wie möglich zu halten (bspw. hat der Kunde bei Sturm die mobilen Unterkünfte, temporäre Campaufbauten und Campinfrastrukturen entsprechend zu sichern; bei Schneefall sind die jeweiligen Dächer der Unterkünfte und Aufbauten zu räumen). Ebenfalls obliegt es ausschließlich dem Kunden, für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, behördlicher Auflagen und / oder sonstiger Beschränkungen zu sorgen. Die hejmo GmbH ist jedoch zur Instandhaltung und Sicherung der bereitgestellten Gegenstände berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

4.5 Die hejmo GmbH ist jederzeit berechtigt, die bereitgestellten Gegenstände zu besichtigen, um die Ordnungsmäßigkeit des Aufbaus und des Gebrauchs zu überprüfen und behält sich vor, gegebenenfalls insoweit notwendige, angemessene Maßnahmen ohne besondere Benachrichtigung des Kunden vorzunehmen, sofern weder der Wert noch die Funktion der bereitgestellten Gegenstände sowie die Rechte der jeweiligen Nutzer dadurch nicht nachhaltig und unangemessen beeinträchtigt werden.

4.6 Der Kunde der hejmo GmbH hat den jeweiligen Gegenstand in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Der Ort der Übergabe ist, soweit der Abbau nicht durch die hejmo GmbH durchgeführt wird, das Lager der hejmo GmbH.

4.7 Der Kunde haftet für alle Schäden an den bereitgestellten Gegenständen, die durch ihn oder Dritte entstehen, oder deren Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des jeweiligen Gegenstandes. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene, wiederbeschaffbare Teile des jeweiligen Gegenstandes haftet der Kunde in Höhe des Neuwertes des Teiles ggf. zzgl. der Kosten des Einbaus des jeweiligen Teiles. Bei Verschmutzungen eines Gegenstandes hat der Kunde die jeweiligen Kosten der Säuberung zu übernehmen. Die hejmo GmbH behält sich vor, eine entsprechende Liste mit angemessenen Preisen für Wiederbeschaffung und Säuberung zu erstellen, welche Kunde auf Wunsch jederzeit einsehen kann.

4.7 Die weiteren Einzelheiten der Leistungen der hejmo GmbH werden in einem Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung festgelegt.

5. TERMINE UND VERZÖGERUNG DER LEISTUNGSERBRINGUNG

5.1 Jegliche vereinbarten Termine sind grundsätzlich Plantermine. Verzugsbegründend sind diese Termine nur dann, wenn diese ausdrücklich als „ x“ vereinbart worden sind.

5.2 Zeichnet sich im Rahmen des Leistungserbringung ab, dass die Einhaltung von Terminen aus Gründen gefährdet ist, die von der hejmo GmbH zu vertreten sind, wird die hejmo GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren und Gründe sowie Dauer der Verzögerung erläutern.

5.3 Im Fall von Terminverzögerungen, die auf Gründen beruhen, die nicht von der hejmo GmbH zu vertreten sind, gelten Termine bzw. Liefer- und Leistungszeiten als verlängert und zwar um die Dauer der Verzögerung sowie um eine Anlaufzeit von 7 (sieben) Tagen nach Ende der Verzögerung.

6. VERGÜTUNG UND KAUTION

6.1 Die Vergütung der hejmo GmbH durch den Kunden richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Auftragsbestätigung und/oder Individualvereinbarung. Dabei behält sich die hejmo GmbH vor, die Vermietung-, Transport- und Kosten für sonstige Leistungen separat auszuweisen. Die Vergütung versteht sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Die hejmo GmbH behält sich das Recht vor, die Abholung und / oder Lieferung der jeweiligen Gegenstände von der Zahlung einer Kaution in Höhe von 25% der jeweils vereinbarten Vergütung abhängig zu machen. Die Kautionsabrechnung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Rückgabe des jeweiligen Gegenstandes.

7. FÄLLIGKEIT, VERZUG, AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

7.1 Soweit im jeweiligen Angebot, Auftragsbestätigung und/oder Individualvereinbarung nicht anders geregelt, sind in Rechnung gestellte Vergütungen zu 50% innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung und zu 50% zum Mietbeginn mit der Übergabe an den Kunden fällig. 

7.2 Bei Verzug ist die hejmo GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe p.a. zu berechnen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

7.3 Eine Aufrechnung gegen Vergütungsforderungen der hejmo GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. ABNAHME

8.1 Sofern die Parteien einen Werkvertrag schließen bzw. der abgeschlossene Vertrag vorrangig Werkleitungen beinhaltet, bedarf es einer Abnahme der jeweiligen Werkleistung. Eine geschuldete Werkleistung ist mit der Abnahme abgeschlossen. Bei Werkleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen.

8.2 Die Abnahme hat unverzüglich jedoch spätestens innerhalb von 6 (sechs) Stunden nach Bereitstellung des Werkes bzw. der Leistung zu erfolgen. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Ein Werk ist abzunehmen, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt worden ist. Eine Abnahme darf ausschließlich schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail, Fax) und nicht aus geschmacklichen Gründen oder sonst wie unbegründet verweigert werden.

8.3 Soweit der Kunde nicht innerhalb der in Ziffer 8.2 aufgeführten Frist seine Abnahme schriftlich oder in Textform sowie inhaltlich begründet verweigert, gilt das Werk als vorbehaltlos und rügelos abgenommen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde das Werk / Werkleistung produktiv nutzt. Eine produktive Nutzung liegt bspw. vor, wenn das / die Werk / Werkleistung Dritten zugänglich gemacht wird bzw. durch Dritte genutzt wird.

8.4 Die hejmo GmbH ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, sofern es sich um abtrennbare Leistungsteile handelt.

9. LEISTUNGSSTÖRUNG

9.1 Qualitätsanforderungen der geschuldeten Leistung oder des geschuldeten Werkes, die der subjektiven Beurteilung unterliegen, insbesondere geringe farbliche Abweichungen zwischen Abbildungen und dem jeweils gelieferten Gegenstand begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

9.2

a) Sofern die Parteien einen Werkvertrag bzw. einen Vertrag, der vorrangig Werkleitungen beinhaltet, abschließen, stehen dem Kunden die nachfolgenden Mängelrechte aus Ziffern 9.3 — 9.5 zu.

b) Sofern es sich um einen Mietvertrag einen Vertrag, der vorrangig mietvertragliche Leistungen beinhaltet, handelt, sind etwaige Mietminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn durch Umstände, welche die hejmo GmbH nicht zu vertreten hat und es sich, die Nutzung der Gegenstände beeinträchtigt wird, und der jeweilige Mangel nicht bereits bei Beginn des jeweiligen Anmietung bestanden hat. Darüber hinaus bestehen insoweit keine Gewährleistungsansprüche aus einem mietvertraglichen Vertragsverhältnis.

9.3 Der Kunde wird der hejmo GmbH etwaige Mängel des geschuldeten Werkes unverzüglich und in nachvollziehbarer Form unter Angabe sämtlicher dem Kunden bekannter, für die Mängelbeseitigung zweckdienlicher Informationen mitteilen. Der Kunde übernimmt insoweit eine Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

9.4 Ist das bzw. die von der hejmo GmbH geschuldete Werk bzw. Werkleistung mangelhaft, wird die hejmo GmbH nach schriftlicher Aufforderung binnen angemessener Frist die Leistungen nach Wahl der hejmo GmbH nachbessern oder erneut erbringen. Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Ein endgültiges Fehlschlagen liegt vor, wenn der gleiche Mangel trotz zweimaliger Mängelbeseitigungsversuche nicht behoben werden kann oder von der hejmo GmbH unberechtigt verweigert wird.

9.5 Eine Gewährleistung ist jedoch in den Fällen einer unsachgemäßen Nutzung oder Modifizierung des Werkes durch den Kunden bzw. deren Partner und/oder Lizenznehmer ausgeschlossen.

9.6 Die Mängelrechte des Kunden verjähren nach 12 Monaten ab Leistungserbringung durch die hejmo GmbH.

10. HAFTUNG

10.1 Die Haftung für Schäden am jeweils bereitgestellten Gegenstand ab Gefahrübergang bis zur Rückgabe des Gegenstandes trägt der Kunde. Der Kunde hat der hejmo GmbH auch für Schäden einzustehen, welche aufgrund verspäteter bzw. unterbliebener Mängel- bzw. Anzeige zum Schutz des Gegenstandes notwendig gewordener Maßnahmen gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr entstehen.

10.2 Eine Haftung der hejmo GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden

a)  durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise oder

b)  durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von hejmo GmbH verursacht worden ist.

10.3 Haftet die hejmo GmbH gemäß Ziffer 10.2a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die hejmo GmbH bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der hejmo GmbH verursacht werden, die nicht zu dessen Geschäftsführern oder leitenden Angestellten gehören. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen der hejmo GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

10.3 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der hejmo GmbH.

10.5 Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn der Kunde Werke, Leistungen bzw. Gegenstände der hejmo GmbH wie auch immer modifziert oder verändert, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen oder Veränderungen stattfinden oder stattgefunden haben. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch normale Abnutzung, falsche Pflege oder unsachgemäße bzw. fehlerhafte Nutzung erwachsen.

10.6 Die hejmo GmbH haftet maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung.

11. STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG

11.1 Soweit im jeweiligen Angebot, Auftragsbestätigung und/oder in einer Individualvereinbarung nicht abweichendes vereinbart wird, hat der Kunde das Recht, den Vertrag gleich aus welchem Grund gemäß nachstehender Regelungen die Anmietung gegen Zahlung einer Stornogebühr zu beenden. (Stornierung). Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie des rechtzeitigen Zugangs innerhalb nachstehender Stornofrist.

a)  25% der Gesamtvergütung, wenn die Stornierung mehr als 100 Tage vor Beginn der Anmietung erfolgt.

b)  50% der Gesamtsumme, wenn die Stornierung zwischen dem 99 und dem 50 Tage vor Beginn der Anmietung erfolgt.

c)  75% der Gesamtsumme, wenn die Stornierung zwischen dem 49 und dem 25 Tag vor Beginn der Anmietung erfolgt.

d)  100% der Gesamtsumme, wenn die Stornierung weniger als 24 Tage vor Beginn der Anmietung erfolgt.

11.2. Die Stornogebühr ist jeweils zum Zeitpunkt der Stornierung fällig.

11.3 Unbeschadet der Regelungen der Zi . 11.1 und 11.2 kann der Vertrag lediglich aus wichtigem Grund gekündigt werden.

11.4 Darüber hinaus ist die hejmo GmbH jedoch auch dann zur fristlosen Kündigung berechtigt,

a)  wenn der Kunde den vereinbarten Zahlungstermin nicht einhält und trotz entsprechender Zahlungsforderung mit Hinweis auf die vertragliche Rechtsfolge, nicht innerhalb einer angemessenen Frist die jeweiligen Vergütung zahlt;

b)  wenn der Kunde die jeweiligen Gegenstände vertragswidrig gebraucht;

c)  wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.

12. DATENSCHUTZ

Der Kunde wird auf die Datenschutzerklärung der hejmo GmbH hingewiesen. Diese Erklärung zum Datenschutz gilt für alle Dienste, Leistungen und Internetauftritte der hejmo GmbH. ››› https://www.domo-camp.org/impressum/

13. REFERENZWERBUNG

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die hejmo GmbH seinen / ihren Namen und sein / ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf Webseiten und den Social-Media-Auftritten von hejmo GmbH verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.

14. ANWENDBARES RECHT
UND GERICHTSSTAND

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Leistungen und Lieferung ist Hamburg, Deutschland.

Stand: Februar 2021